Internetrecht

Abmahnung durch Linktauschanfrage

Fuck Inspiration – Get Links! Wahre Worte, die SEO-Legende Marcus Tandler letztes Jahr auf einer Onlinemarketing Messe aussprach. Ohne Links geht in der Suchmaschinenoptimierung nichts mehr. Deshalb versuchen viele Webmaster durch Linktausch, zusätzlich den freiwillig gesetzten ;-) , noch weitere Backlinks zu generieren. Doch Aufgepasst! Eine kleine Linktauschanfrage per Mail kann ganz schnell richtig teuer werden, wenn der Adressat eine solche E-Mail nicht erwünscht.

Was erst einmal völlig abwegig klingt, hat in Deutschland aber schon des öfteren statt gefunden. Erst kürzlich suchte ein Webmaster in einem Marketing Forum Hilfe in seinem Fall. Trotz einer direkten Anrede und einer Vorstellung der eigenen Person ist das, was der Seitenbetreiber hier gemacht hat, ein sogenannter SPAM. Denn er möchte ohne die vorherige Zustimmung des Empfängers für eine Sache werben.

Wer jetzt denkt, dass dies nur bei diesem Fall rechtlich in Ordnung ist und eine Linktauschanfrage keine direkte Werbung darstellt, irrt gewaltig. Denn der bloße Vorschlag einen Link zu setzen und damit Werbung auf der betreffenden Webseite zu machen gilt als SPAM, auch wenn von Anfang an eine Gegenleistung geboten wird oder sogar bei Nichtinteresse um Ignoranz gebeten wird. Nach Rechtsprechung des BGH (BGH, Urteil vom 11.03.2004 – I ZR 81/01) gilt eine E-Mail sogar dann als SPAM, wenn eine direkte Abmeldemöglichkeit von der Verteilerliste gegeben ist.

Der Streitwert bei einer solchen rechtswidrigen Kontaktaufnahme wurde per BGH-Urteil schon auf 3.000 Euro festgelegt. Keine Kostengünstige Sache also, wenn man auf einen genervten Webmaster trifft. Vorsichtshalber würde ich sogar gar keine E-Mails mehr an andere Webmaster schicken ohne die Gewissheit zu haben, dass dieser einem Linktausch nicht abgeneigt ist.

Welche weiteren Kosten eine solche Abmahnung wegen SPAM mit sich bringen kann, könnt ihr hier nachlesen, wobei der Streitwert in dieser Beispielrechnung höher als im BGH-Urteil angesetzt ist.

Mein Tipp: Sucht auf der Webseite nach Aufforderungen zur Linktauschanfrage ( zum Beispiel im Impressum ). Auch viele gesetzte Links auf der Site sprechen für eine positive Reaktion auf eine solche Mail, sind jedoch kein Genehmigung zum SPAM. Vorsicht also, wenn man demnächst wieder einmal einen Linktausch anbieten will.



3 Kommentare

  1. [...] Vergangenheit geklärt wurde, dass es durchaus zu einer Abmahnung kommen kann, wenn man ungefragt Linktauschanfragen im Netz verschickt, habe ich mich weiter mit dem Thema Linktausch und Recht auseinander gesetzt. [...]

    Pingback von Entfernter Link – eine Rechtsfrage? » Alexander-Klaus.com — 22. August 2011 um 13:38Uhr

  2. [...] durch Tausch abgewickelt wurde, hat sich aktuell – nicht zuletzt auch wegen der Angst vor Abmahnungen – immer mehr kommerzialisiert. Wer heute gute Backlinks abstauben will muss entweder gute [...]

    Pingback von Backlinks kaufen und verkaufen! Aber wo? » SHESIGN.de — 6. Januar 2012 um 13:25Uhr

  3. Ich finde es auch richtig. dass alle diese Webmaster abgemahnt werden. Das nervt einfach. Wenn es seriöse Seiten wären, dann schadet es doch nicht, sich vorher telefonisch bei dem Webmaster zu melden und Ihn zu fragen, ob er Interesse ein einer Kooperation häte.
    Aber die vorgefertige Standard-Mails, die inhaltlich sogar noch Fehler enthalten und von irgendwelchen kryptischen Versender getätigt werden, finde ich unter aller Sau.

    Kommentar von Pharmazeus — 18. März 2012 um 12:43Uhr

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